angemessene Stundensätze für Beratung und Supervision,
sowie Pauschalpreise für Seminare und Fortbildungen Kindergruppen und Freizeiten.
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt nach dem SGB VIII - Hilfen zur Erziehung
oder durch den Bezirk nach dem SGB XII – Eingliederungshilfen kann beantragt werden.